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DER WEG ZUR PHYSIOTHERAPIE…

Wichtige Informationen rund um die Physiotherapie

DER WEG ZUR PHYSIOTHERAPIE…

Wichtige Informationen rund um die Physiotherapie
PHYSIOTHERAPIE CORNELIA CENDON
PHYSIOTHERAPIE CORNELIA CENDON
PHYSIOTHERAPIE CORNELIA CENDON

ÄRZTLICHE
VERORDNUNG

Für den Beginn einer physiotherapeutischen Behandlungsserie, ist ein Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt bzw. Facharzt erforderlich. Bitte bringen Sie die Überweisung zur 1. Einheit mit.

Die 1. Therapieserie ist grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig. Bei einer nachfolgenden Serie (Verlängerung innerhalb von 13 Wochen) ist eine chefärztliche Bewilligung erforderlich.

Sollten Sie dazu Fragen haben, helfe ich gerne.

ÄRZTLICHE
VERORDNUNG

Für den Beginn einer physiotherapeutischen Behandlungsserie, ist ein Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt bzw. Facharzt erforderlich. Bitte bringen Sie die Überweisung zur 1. Einheit mit.

Die 1. Therapieserie ist grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig. Bei einer nachfolgenden Serie (Verlängerung innerhalb von 13 Wochen) ist eine chefärztliche Bewilligung erforderlich.

Sollten Sie dazu Fragen haben, helfe ich gerne.

TERMIN-
VEREINBARUNG

Terminvereinbarung ausschließlich telefonisch. Gerne können Sie mich auch per Mail kontaktieren, ich melde mich daraufhin telefonisch bei Ihnen.

TERMIN-
VEREINBARUNG

Terminvereinbarung ausschließlich telefonisch. Gerne können Sie mich auch per Mail kontaktieren, ich melde mich daraufhin telefonisch bei Ihnen.

PHYSIOTHERAPIE CORNELIA CENDON
PHYSIOTHERAPIE CORNELIA CENDON

TERMIN

Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, es gehen sonst wertvolle Therapiezeiten verloren. Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen Therapie-Termin einzuhalten, bitte ich Sie rechtzeitig (mind. 24h vorher) abzusagen. Andernfalls muss ich diese Einheit in Rechnung stellen.

TERMIN

Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, es gehen sonst wertvolle Therapiezeiten verloren. Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen Therapie-Termin einzuhalten, bitte ich Sie rechtzeitig (mind. 24h vorher) abzusagen. Andernfalls muss ich diese Einheit in Rechnung stellen.

ERSTGESPRÄCH

Das Erstgespräch mit einer genauen Befunderhebung (Anamnese, physiotherapeutischer und manualtherapeutischer Befund) bildet eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche weiterführende Therapie.

Nehmen Sie bitte Befunde und Unterlagen von vorangegangenen Untersuchungen bzw. Operationen zum Erstgespräch mit.

ERST-
GESPRÄCH

Das Erstgespräch mit einer genauen Befunderhebung (Anamnese, physiotherapeutischer und manualtherapeutischer Befund) bildet eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche weiterführende Therapie.

Nehmen Sie bitte Befunde und Unterlagen von vorangegangenen Untersuchungen bzw. Operationen zum Erstgespräch mit.

WAHLTHERAPEUTIN

Nach Beendigung einer Behandlungsserie (je nach Sozialversicherung 7 oder 10 Einheiten) erhalten Sie von mir eine Honorarnote, welche Sie in Bar oder mit Überweisung begleichen können.
Um von Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Kostenanteil rückerstattet zu bekommen, müssen Sie folgende Unterlagen gemeinsam einreichen:

  • Honorarnote
  • Zahlungsbeleg
  • Ärztliche Verordnung / Überweisungsschein

Die Höhe der Refundierung variiert zwischen den Kassen. In der Regel werden 30% – 50% von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. (Ausnahme: für Craniosacrale Osteopathie gibt es keinen Kostenersatz der Sozialversicherung) 

Die restliche Summe bleibt Ihnen als Selbstbehalt. Dieser kann gegebenenfalls von Ihrer Versicherung (Kranken- / Unfallversicherung) übernommen werden.

PHYSIOTHERAPIE CORNELIA CENDON

WAHL-
THERAPEUTIN

Nach Beendigung einer Behandlungsserie (je nach Sozialversicherung 7 oder 10 Einheiten) erhalten Sie von mir eine Honorarnote, welche Sie in Bar oder mit Überweisung begleichen können.
Um von Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Kostenanteil rückerstattet zu bekommen, müssen Sie folgende Unterlagen gemeinsam einreichen:

  • Honorarnote
  • Zahlungsbeleg
  • Ärztliche Verordnung / Überweisungsschein

Die Höhe der Refundierung variiert zwischen den Kassen. In der Regel werden 30% – 50% von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. (Ausnahme: für Craniosacrale Osteopathie gibt es keinen Kostenersatz der Sozialversicherung)

Die restliche Summe bleibt Ihnen als Selbstbehalt. Dieser kann gegebenenfalls von Ihrer Versicherung (Kranken- / Unfallversicherung) übernommen werden.